Über den Buchungskalender können Sie auch gleich selbst die voraussichtliche Verfügbarkeit der Ferienwohnung für den gewünschten Zeitraum überprüfen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Wünsche auch telefonisch zur Verfügung.
Preise, einschließlich Kurtaxe:
- Bei einer Belegung mit 2 Personen 80,00 € / pro Tag (Übernachtung)
- Aufpreis je weiterer Person von 25,00 € / pro Tag (Übernachtung)
Mindestbuchung 4 Tage (Übernachtungen)
Bei Abschluss einer festen Buchung erbitten wir eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der anfallenden Übernachtungskosten (siehe hierzu die Ausführungen unter § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Die diesbezüglichen Überweisungsdaten werden zu gegebener Zeit übermittelt. Nach Eingang der Vorauszahlung erfolgt neben einer umgehenden Zahlungsbestätigung auch der entsprechende Eintrag im Buchungskalender.
Alle Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Kurtaxe. Ebenfalls mit im Preis bereits enthalten ist die Endreinigung, die Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung, sowie Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Geschirrtücher.
In der Kurtaxe mit enthalten ist die Kaiser Card mit Gutscheinheft (z.B. erhalten Sie in der Bad Emser Therme beim Kauf einer regulären Eintrittskarte eine Stunde Aufenthalt zusätzlich).
Eine Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht zulässig.
Die Ferienwohnung wird als Nichtraucherwohnung geführt.
Haustiere können in die Ferienwohnung nicht mit aufgenommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der nachfolgende Gastaufnahmevertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Gast, und dem Beherbergungsbetrieb, Ferienwohnung „Wallgässchen“, Wallgasse 4 in 56130 Bad Ems.
§ 1. Wird die Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
§ 3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: höhere Gewalt).
§ 4. Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Gastaufnahmevertrages eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Restbetrag in Übereinkunft mit dem Vermieter auch bei Ankunft in Bar beglichen werden.
§ 5. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet die nachfolgend angegebene Entschädigung zu zahlen:
* bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn wird keine Mietpreiszahlung fällig, dies bedeutet, eine eventuell bereits geleistete Vorauszahlung von 50 % würde dann vollständig erstattet werden
* bei einem Rücktritt 27 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn wird eine Mietpreiszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten fällig
* bei einem Rücktritt 13 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn wird eine Mietpreiszahlung in Höhe von 90 % der Gesamtmietkosten fällig.
§ 6. Ist nichts anderes vereinbart, ist am Anreisetag der Bezug der Wohnung ab 14.00 Uhr möglich. Der Mieter hat die Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 Uhr in einem besenreinen Zustand zu verlassen und die Schlüssel zu übergeben.
§ 7. Eine Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
§ 8. Verursacht der Gast in der Ferienwohnung oder den mitgenutzten Teilen im Außenbereich Schäden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast ist verpflichtet seiner Haftpflichtversicherung die entsprechenden Schäden zu melden, bzw. soweit keine Haftpflichtversicherung besteht oder nicht in Anspruch genommen werden soll kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Der Gast haftet auch für alle ihn begleitenden Personen.
§ 9. Die Benutzung von Terrasse, Gartenhütte, Garten und Swimmingpool, sowie Fahr- zeugabstellplatz oder gegebenenfalls Carport oder Garage erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 10. Haustiere und Rauchen sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.
§ 11. Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Koblenz.
§ 12. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.